Messgeräte und Rauchwarnmelder zur Miete oder zum Kauf

Technik, die zuverlässig arbeitet. Mit fairen Konditionen.

Heizkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung sind nur so gut wie die Daten, die dahinterstecken. Und die Daten sind nur so gut wie die Geräte, die sie erfassen. Wir installieren, betreuen und verrechnen Messgeräte für Wohn- und Gewerbeobjekte. Mit transparenten Verträgen, klaren Laufzeiten und einem Ansprechpartner, den man auch nach Vertragsabschluss noch erreicht.

Alle Geräte sind wahlweise zur Miete oder zum Kauf erhältlich. Die anfallenden Kosten für Messgeräte lassen sich in der Regel vollständig über die Betriebskostenabrechnung auf Ihre Mieter umlegen.


Messgeräte und Rauchwarnmelder im Überblick

Funk-Gateway zur automatischen Fernauslesung von Messgeräten in Mietobjekten – OMS-Standard, kein Internetanschluss erforderlich

Gateway

Das Gateway ist das Herzstück des Funksystems. Es sammelt die Verbrauchsdaten aller angebundenen Messgeräte im Objekt und überträgt sie gesichert über das Mobilfunknetz an uns. Eine separate Internetverbindung im Gebäude ist dafür nicht erforderlich. Die Kommunikation läuft über den offenen OMS-Standard, was bedeutet, dass Geräte verschiedener Hersteller reibungslos zusammenarbeiten und Sie nicht an einen einzigen Anbieter gebunden sind. Manuelle Ablesetermine werden damit überflüssig. Ein Objekt braucht in der Regel ein Gateway pro Liegenschaft.

Was es bringt: Das Gateway überträgt Verbrauchsdaten automatisch und lückenlos, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Zwischenablesungen bei Mieterwechsel laufen ebenfalls automatisch ab, ein manueller Termin ist nicht mehr notwendig. Geschätzte Werte, weil der Mieter den Termin vergessen hat, gehören der Vergangenheit an. Gleichzeitig bildet das Gateway die technische Grundlage für die unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI). Seit 2021 müssen neu installierte Messgeräte fernablesbar sein, das Gateway erfüllt diese Anforderung vollständig.

Eichdauer: Das Gateway unterliegt keiner gesetzlichen Eichpflicht. Die Batterielaufzeit hängt von der Anzahl der angebundenen Geräte ab, reicht im Durchschnitt aber zehn bis zwölf Jahre. Die Batterie kann einfach getauscht werden, ein Geräteaustausch ist dafür nicht notwendig. Das reduziert Kosten und vermeidet unnötigen Aufwand.

Heizkostenverteiler

Der Heizkostenverteiler ist am Heizkörper montiert und erfasst die abgegebene Wärme. Er ist das zentrale Instrument für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung. Wir setzen ausschließlich funkbasierte Geräte ein. Eine manuelle Ablesung ist damit nicht mehr notwendig.

Eichdauer: Heizkostenverteiler unterliegen keiner gesetzlichen Eichpflicht, aber die Batterielaufzeit und die Herstellervorgaben bestimmen den Austauschzyklus meist auf 10 Jahre. Wir behalten das im Blick und melden uns wenn die Geräte getauscht werden müssen.

Funkbasierter Heizkostenverteiler am Heizkörper zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung
Funkbasierter Wasserzähler Engelmann Waterstar M zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Kalt- und Warmwasserkosten in Mietobjekten

Wasserzähler

Kaltwasserzähler und Warmwasserzähler erfassen den Wasserverbrauch pro Wohneinheit. Sie sind meist Pflicht für die verbrauchsabhängige Abrechnung von Wasserkosten und in den meisten Konstellationen auch Voraussetzung dafür, die Erwärmungskosten des Warmwassers korrekt nach Heizkostenverordnung aufzuteilen.

Eichdauer: Kalt- und Warmwasserzähler sind in Deutschland auf 6 Jahre geeicht. Nach Ablauf der Eichdauer müssen die Geräte ausgetauscht oder neu geeicht werden. Da ein Austausch aber in den meisten Fällen deutlich günstiger ist, empfehlen wir diesen. Wir behalten die Eichzeiten im Blick und melden uns wenn die Geräte getauscht werden müssen.

Wärmemengenzähler

Der Wärmemengenzähler erfasst die verbrauchte Wärmemenge direkt an der Heizungsleitung. Das macht ihn zur richtigen Wahl überall dort, wo Heizkostenverteiler nicht möglich oder nicht sinnvoll sind. Typische Einsatzfälle sind Fußbodenheizungen, bei denen keine Heizkostenverteiler montiert werden können, sowie die Messung der Wärmeenergie für die zentrale Warmwasseraufbereitung. Auch bei Einheiten mit einer großen Anzahl an Heizkörpern kann ein einzelner Wärmemengenzähler wirtschaftlich sinnvoller sein als viele einzelne Heizkostenverteiler. Was in Ihrem Objekt passt, klären wir gerne gemeinsam.

Eichdauer: Wärmemengenzähler unterliegen in Deutschland einer Eichpflicht von 6 Jahren. Danach ist entweder ein Austausch oder eine Neueichung erforderlich. Da der Austausch wirtschaftlich in der Regel die bessere Wahl ist, raten wir dazu. Wir behalten die Eichzeiten im Blick und melden uns wenn die Geräte getauscht werden müssen.

Wärmemengenzähler Engelmann SensoStar E zur Messung von Heizenergie und Warmwassererwärmung in Mietobjekten und bei Fußbodenheizungen
Funk-Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 mit Fernwartung und automatischen Selbsttests – Wartung und Dokumentation für Vermieter

Rauchwarnmelder

In allen deutschen Bundesländern gibt es gesetzliche Vorschriften zum Einbau von Rauchwarnmeldern, und das aus gutem Grund: Rauchwarnmelder retten Leben. Die genauen Anforderungen, also welche Räume betroffen sind, regeln die jeweiligen Landesbauordnungen und können sich je nach Bundesland und Gebäudeart unterscheiden. Als Vermieter sollten Sie prüfen, welche Vorschriften Sie einhalten müssen. Dabei helfen wir Ihnen gerne.

Wir installieren Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604, dokumentieren den Einbau und bieten die Fernwartung im Rahmen der regelmäßigen Servicetätigkeit an. Die Geräte führen dabei kontinuierlich automatische Selbsttests durch und prüfen unter anderem, ob die Luftschlitze frei sind und die Alarmfunktion einwandfrei arbeitet. Die jährliche Prüfung erfolgt digital gemäß DIN 14676 Klasse C. Sollte ein Gerät eine Störung melden, werden wir automatisch informiert und kontaktieren Sie umgehend. Sie erhalten einmal jährlich eine Wartungsbestätigung, die Sie als Nachweis gegenüber Versicherungen und Behörden verwenden können. So haben Sie die Nachweispflicht im Griff, ohne selbst jedes Jahr durch alle Wohnungen zu müssen. Da die Prüfung komplett digital läuft, entfallen Vor-Ort-Termine mit Mietern. So kann kein Termin mehr verpasst werden, und die Funktionsfähigkeit bleibt durchgehend zuverlässig überwacht.

Laufzeit: Unsere Rauchwarnmelder haben eine batteriebedingte Lebensdauer von 10 Jahren. Wir behalten die Batteriespannung im Blick und melden uns wenn die Geräte getauscht werden müssen.

Miete oder Kauf? Was für Ihre Zukunft passt.

Wir bieten unsere Messgeräte und Rauchwarnmelder zum Kauf und zur Miete an. Was besser zu Ihnen passt, hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Beide Optionen haben ihre Vorteile.

Beim Kauf erwerben Sie die Geräte einmalig und sind sofort Eigentümer. Über die gesamte Laufzeit ist das die günstigste Option. Montage und Inbetriebnahme sind im Kaufpreis enthalten.

Bei der Miete zahlen Sie einen jährlichen Betrag und umgehen so eine größere Einmalinvestition. Montage und Inbetriebnahme sind auch hier inbegriffen. Grundlage ist ein Gerätemietvertrag, der Laufzeit, Mietpreis und Leistungsumfang klar regelt.

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für beide Varianten, damit Sie direkt vergleichen können.

Häufige Fragen zu unseren Geräten

Können alte Geräte eines anderen Anbieters einfach ausgetauscht werden?
In den meisten Fällen ja. Wir prüfen gerne bei einem Ortstermin, ob die vorhandene Infrastruktur kompatibel ist, und klären, was übernommen werden kann und was ersetzt werden muss.

Ich habe in meinem Objekt noch manuelle Verdunsterheizkostenverteiler oder Messgeräte ohne Funktechnik. Muss ich wechseln?
Bei Vermietung ist Funk ab 2027 Pflicht, sowie die UVI (unterjährige Verbrauchserfassung) seit 2022 die nur mit Funkgeräten zuverlässig erfolgen kann. Bestehende analoge Geräte sollten noch vor 2027 ausgetauscht werden und müssen fernauslesbar sein. Wir prüfen das gerne konkret für Ihr Objekt.

Wie läuft eine Neuinstallation ab?
Sie schildern uns kurz Ihr Objekt und Ihren Bedarf und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Rufen Sie uns dafür einfach an oder schreiben Sie uns per Mail oder über das Kontaktformular unten auf dieser Seite. Bei Auftragserteilung stimmen wir einen Installationstermin ab. Danach sind die Geräte in Betrieb und der erste Abrechnungszyklus startet zum vereinbarten Datum.

Unverbindliches Angebot anfordern

Teilen Sie uns kurz mit, wie viele Wohneinheiten Ihr Objekt hat, welche Geräte Sie benötigen und ob Sie Miete oder Kauf bevorzugen. Falls Sie die genauen Stückzahlen noch nicht kennen, reicht uns eine grobe Schätzung. Wir melden uns zeitnah mit einem konkreten Angebot.

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