Unterjährige Verbrauchsinformation: Pflicht erfüllt, Mieter informiert
Monat für Monat Pflicht. Monat für Monat erledigt.
Seit 2022 sind Vermieter mit fernablesbaren Messgeräten gesetzlich verpflichtet, ihre Mieter monatlich über den aktuellen Energieverbrauch zu informieren. Wer das nicht tut, riskiert, dass Mieter ihre Heizkostenabrechnung am Jahresende kürzen.
Ab 2027 müssen zudem alle Messgeräte fernablesbar sein. Die unterjährige Verbrauchsmitteilung (oft auch einfach nur "UVI" genannt) wird damit zur Pflicht für jeden Vermieter, ohne Ausnahme.
Wir übernehmen das vollständig für Sie. Automatisch, pünktlich und in der Zustellart, die für Ihre Mieter am besten passt.
Ablauf der Unterjährigen Verbrauchsmitteilung
1. Einrichtung. Sobald Ihre Messgeräte bei uns im System sind, richten wir die monatliche Zustellung für jeden Mieter ein. Sie teilen uns mit, welche Zustellart für welchen Mieter gilt.
2. Automatische Erfassung. Die Verbrauchsdaten werden monatlich automatisch aus den Messgeräten ausgelesen. Sie müssen sich um nichts kümmern.
3. Aufbereitung und Versand. Wir bereiten die Daten auf und verschicken die UVI pünktlich an jeden Mieter, in der gewählten Zustellart.
4. Mieterwechsel. Zieht ein Mieter ein oder aus, teilen Sie uns das kurz mit. Wir aktualisieren die Zustellung und stellen sicher, dass keine Mitteilungen ins Leere laufen oder fehlen.
Das war es schon. Mehr Aufwand entsteht für Sie nicht. Einzig die Zustellart müssen Sie wählen.
Was ist die unterjährige Verbrauchsinformation überhaupt?
Die unterjährige Verbrauchsinformation, kurz UVI, ist eine monatliche Mitteilung an jeden Mieter über seinen aktuellen Wärme- und Warmwasserverbrauch. Sie zeigt, wie viel in diesem Monat verbraucht wurde, wie sich das zum Vorjahresmonat verhält und wie der Verbrauch im Vergleich zum Durchschnitt ähnlicher Nutzer einzuordnen ist.
Die gesetzliche Grundlage ist die Heizkostenverordnung (HKVO), genauer §6a. Die Pflicht gilt für alle Objekte, in denen fernablesbare Messgeräte verbaut sind. Ab 2027 müssen alle Messgeräte fernablesbar sein, die Pflicht zur UVI gilt dann flächendeckend.
Das Ziel des Gesetzgebers: Mieter sollen ihren Verbrauch im laufenden Jahr im Blick behalten und bei Bedarf gegensteuern, bevor die Jahresabrechnung kommt und die Nachzahlung überrascht. Ebenfalls erhofft sich der Gesetzgeber positive Auswirkungen auf unsere Umwelt.
Was muss die UVI enthalten?
Die HKVO schreibt vor, welche Informationen in jeder monatlichen Mitteilung enthalten sein müssen.
Aktueller Verbrauch. Der Verbrauch des laufenden Monats, aufgeschlüsselt nach Heizung und Warmwasser.
Vergleich zum Vorjahr. Der Verbrauch desselben Monats im Vorjahr, damit Mieter einordnen können, ob sie mehr oder weniger verbrauchen als gewohnt.
Vergleich mit ähnlichen Nutzern. Ein Richtwert, der zeigt, wie der eigene Verbrauch im Verhältnis zu vergleichbaren Haushalten liegt.
Kontaktdaten und Hinweise. Informationen darüber, wo Mieter Energieberatung in Anspruch nehmen können.
Wir stellen sicher, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte enthalten sind und die Mitteilungen pünktlich jeden Monat rausgehen.
Wie erhalten die Mieter die UVI?
Wir bieten drei Zustellwege an, pro Mieter individuell wählbar.
E-Mail. Die schnellste und einfachste Variante. Der Mieter bekommt die UVI monatlich direkt ins Postfach.
Online-Portal. Der Mieter erhält Zugang zu einem persönlichen Portal, in dem er seine Verbrauchsdaten jederzeit einsehen kann. Zusätzlich wird er monatlich per E-Mail benachrichtigt, dass neue Daten vorliegen.
Post. Für Mieter ohne E-Mail oder auf ausdrücklichen Wunsch verschicken wir die UVI klassisch per Brief.
Die Zustellart können Sie jederzeit ändern, zum Beispiel wenn ein Mieter auf Papierpost besteht oder eine E-Mail-Adresse nachreicht.
Was passiert, wenn die UVI nicht verschickt wird?
Das ist keine Frage, die Sie sich in der Praxis stellen wollen. Die Heizkostenverordnung sieht vor, dass Mieter die Heizkostenabrechnung um 3 Prozent kürzen dürfen, wenn der Vermieter seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist.
Klingt überschaubar, ist es aber nicht. Bei einer schlecht gedämmten Wohnung mit 2.000 Euro Heizkosten im Jahr sind das 60 Euro, die der Vermieter nicht zurückbekommt. Pro Wohnung. Wer ein Objekt mit fünf Einheiten hat, verliert so schnell 300 Euro im Jahr.
Wir stellen sicher, dass das nicht passiert.
Für wen wir arbeiten
Private Vermieter. Auch wer nur ein kleines Objekt verwaltet, kommt an der UVI-Pflicht nicht vorbei, sobald fernablesbare Geräte verbaut sind. Wir übernehmen das zuverlässig, ohne dass Sie sich monatlich darum kümmern müssen.
Hausverwaltungen. Viele Objekte, viele Mieter, monatlicher Versand. Wir liefern pünktlich und strukturiert, damit bei Ihnen nichts durchrutscht.
Wohnungseigentümergemeinschaften. Auf Anfrage übernehmen wir die UVI auch für WEG-Objekte, in der Regel in Zusammenarbeit mit der beauftragten Hausverwaltung.
Was uns von den Großen unterscheidet
Wir sind ein inhabergeführter Betrieb ohne Konzernbindung. Das heißt konkret:
Echte Ansprechpartner. Wenn Sie anrufen, landen Sie nicht in einer Warteschleife mit Werbejingle. Sie erreichen direkt jemanden, der Ihr Objekt kennt.
Transparente Preise. Keine versteckten Posten, keine verpflichtenden Zusatzpakete. Sie bekommen ein klares Angebot mit allen Kosten schwarz auf weiß.
Faire Verträge. Sie sollen langfristig bei uns bleiben, weil Sie zufrieden sind. Nicht, weil eine Kündigungsklausel oder Zusatzkosten das schwierig machen.
Häufige Fragen zur unterjährigen Verbrauchsinformation
Ab wann gilt die UVI-Pflicht?
Seit Januar 2022 für alle Objekte mit fernablesbaren Messgeräten. Ab 2027 müssen alle Messgeräte fernablesbar sein, womit die Pflicht dann flächendeckend gilt. Wer jetzt noch keine fernablesbaren Geräte hat, sollte den Austausch zeitnah planen.
Gilt die Pflicht auch für kleine Objekte?
Ja, sobald fernablesbare Messgeräte verbaut sind, gilt die UVI-Pflicht unabhängig von der Größe des Objekts oder der Anzahl der Wohneinheiten.
Was ist, wenn ein Mieter keine E-Mail-Adresse hat?
Dann stellen wir die UVI per Post zu. Der Zustellweg ist flexibel und kann je Mieter individuell festgelegt werden.
Was kostet die UVI?
Die Kosten für die unterjährige Verbrauchsinformation sind umlagefähige Betriebskosten und können auf die Mieter umgelegt werden. Was konkret auf Sie zukommt, klären wir im Angebot. Sprechen Sie uns einfach an.
Wir haben noch keine fernablesbaren Geräte. Was jetzt?
Bis Ende 2026 müssen Bestandsgeräte nachgerüstet sein. Wir planen den Austausch gemeinsam mit Ihnen und richten die UVI direkt im Anschluss ein, sodass Sie die Pflicht von Anfang an erfüllen.
Bereit, die UVI-Pflicht abzuhaken?
Ein kurzer Anruf, eine kurze E-Mail oder das Kontaktformular unten ausfüllen, und wir kümmern uns darum. Monat für Monat, automatisch, ohne dass Sie daran denken müssen.
Kontakt aufnehmen
Telefon: 05121 - 676 30 83
Telefonsprechzeiten: Montags bis Freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
E-Mail: info@faabrechnungen.de
Adresse:
Felix Albrecht Heizkostenabrechnungen
Borsigstraße 5
31135 Hildesheim
